DAS HALLENBAD SIEDLINGHAUSEN IST VORAUSSICHTLICH AB MONTAG, 02. NOVEMBER 2026, WIEDER GEÖFFNET.

Aufgrund der jährlichen Trockenwartung für Instandsetzungsmaßnahmen sowie Reparatur- und Grundreinigungsarbeiten ist das Hallenbad bis einschließlich 01. November 2026 geschlossen.

Danke für eine tolle Freibadsaison 2026!

Ein Freibad lebt nicht nur vom Wasser und vom Wetter – es lebt von den Menschen, die es mit Leben füllen.

Deshalb sagen wir DANKE an alle unsere Badegäste für die vielen Besuche, die schönen Begegnungen und die gemeinsame Zeit. Danke an Pedro und sein RitmuS-Team für den Kiosk- und Imbissbetrieb und natürlich an alle unsere Badeaufsichten, die während der Saison für Sicherheit und einen guten Badebetrieb gesorgt haben.

Und ein ganz besonderes DANKE geht an all die vielen Menschen im Hintergrund, ohne die unser Freibad gar nicht funktionieren würde. An diejenigen, die sich um Technik, Organisation, Buchhaltung, Reinigung, Rasenmähen, Heckeschneiden und Problemlösungen kümmern. An unsere Ansprechpartner bei der Stadt Winterberg. An alle, die spontan mit anpacken, eine Lösung finden, wenn es irgendwo hakt, oder einfach da sind, wenn Hilfe gebraucht wird.

Es sind genau diese vielen kleinen und großen Dinge, die unseren Verein ausmachen. Und genau deshalb sind wir stolz auf unseren Bäderverein: weil hier viele Menschen gemeinsam dafür sorgen, dass unser Freibad ein Ort für alle bleibt.

Bäderverein im Verzeichnis der Geldauflagenempfänger

Der Bäderverein Siedlinghausen e.V. ist in das Verzeichnis der Geldauflagenempfänger der Justiz Nordrhein-Westfalen aufgenommen worden.

In Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren können Beschuldigten oder Verurteilten Geldauflagen auferlegt werden. Diese Zahlungen fließen entweder an die Staatskasse oder an eine gemeinnützige Einrichtung. Voraussetzung für eine Berücksichtigung als Zahlungsempfänger ist jedoch die vorherige Registrierung im zentralen Verzeichnis der Justiz des Landes.

Für Nordrhein-Westfalen erfolgt diese Registrierung zentral durch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf.
Mit der erfolgreichen Aufnahme in dieses Verzeichnis erfüllt der Bäderverein Siedlinghausen e.V. nun sämtliche Voraussetzungen, um in entsprechenden Verfahren als begünstigte gemeinnützige Einrichtung berücksichtigt zu werden.

Die Eintragung stellt einen wichtigen Schritt für den Verein dar und eröffnet künftig die Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Mittel zur Unterstützung seiner gemeinnützigen Arbeit zu erhalten.

Das Hallenbad öffnet voraussichtlich am Montag, 2. November 2026.

- siehe Aktuelles -