Satzung des Bäderverein Siedlinghausen e.V.

Gemäß der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 11.03.2008, 15.03.2011 und 03.03.2020

§ 1    
Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann Bäderverein Siedlinghausen e.V.  Er hat seinen Sitz in Winterberg / Siedlinghausen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist: Betreiben eines Freibades und eines Lehrschwimmbeckens in Winterberg-Siedlinghausen. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Schulschwimmen, Schwimmsport und gesundheitsfördernde Maßnahmen.

§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitglieder / Mitgliederversammlung
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft muss schriftlich gestellt werden. Der Vorstand lädt schriftlich oder durch Bekanntmachung in der örtlichen Presse zwei Wochen im Voraus, mindestens einmal im Jahr zu einer Mitgliederversammlung ein.
Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer protokolliert.
Es werden Mitgliederbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z.B. der Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz einmaliger Mahnung kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes beschließen.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
  • Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen.
  • Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.
  • Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt.


Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand:

  • Der 1. Vorsitzende wird für 3 Jahre gewählt.
  • Der 2. Vorsitzende wird zunächst für 2 Jahre und dann stets für 3 Jahre gewählt.
  • Der Geschäftsführer wird zunächst für 1 Jahr und dann stets für 3 Jahre gewählt.
  • Die Beisitzer werden ebenfalls für 3 Jahre gewählt, dabei zunächst 1/3 für 3 Jahre, 1/3 für 2 Jahre und 1/3 für 1 Jahr.


Fällt ein Vorstandsmitglied während seiner Wahlperiode aus, so ist nur für den Rest dieser Wahlperiode ein neues Vorstandsmitglied zu wählen.
Wiederwahl der Vorstandsmitglieder und Beisitzer ist möglich.
Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handhebung, es sei denn, von einem oder mehreren anwesenden Mitgliedern wird geheime Abstimmung oder Wahl gefordert.

§ 5 Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus drei Mitgliedern: dem 1. und dem 2. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Vereinsgeschäfte.
Darüber hinaus können bis zu 12 Beisitzer mit vollem Stimmrecht in den Vorstand berufen werden.
Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle gefertigt.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten.
Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes oder im Einklang mit der Satzung mit den laufenden Vereinsgeschäften betraute Personen haften nur für vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen.

§ 5a Vorstandsvergütung
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Vorstandsmitglieder können für die Vorstandstätigkeit eine von der Mitgliederversammlung festzusetzende Tätigkeitsvergütung im Rahmen der Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26a EStG von bis zu 500,00 €uro im Jahr erhalten.

§ 6 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Winterberg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 7 Revision
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.

§ 8 Datenschutz
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein personenbezogene Daten auf. Diese Informationen werden digital oder auf Papier erfasst und gespeichert.
Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet und genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung.
Zur Wahrung der satzungsmäßigen Rechte gewährt der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Einsicht in das Mitgliederverzeichnis.
Beim Austritt werden personenbezogene Daten des Mitglieds archiviert. Sämtliche Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß steuergesetzlicher Bestimmungen aufbewahrt.
Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft über die über seine Person gespeicherten Daten, Berichtigung der Daten, sofern diese unrichtig sind, Sperren der Daten, wenn deren Richtigkeit nicht feststeht, Löschung der Daten, wenn die Speicherung unzulässig war oder unzulässig wird (z.B. Beendigung der Mitgliedschaft), Bereitstellung dieser Daten in einem gängigen Format.


Vorstand – Ansprechpartner


Geschäftsführender Vorstand

1. Vorsitzender
Jochen Susewind, Tel.: 02983-9740466
Email: kontakt(at)baederverein-siedlinghausen.de

2. Vorsitzender
Tobias Klauke, Tel.: 02983-8244

Geschäftsführerin
Alexandra Rahmfeld, Tel.: 02983-908490


Finanzen und Verwaltung

Kassiererin
Hildegard Hertwig, Tel.: 02983-8132

Mitgliederverwaltung / Beitragseinzüge
Tanja Rehm, Tel.: 0160-90821666

Schriftführerin
Josefa Kräling, Tel.: 02983-333

Koordination Badeaufsicht
Tanja Meister, Tel.: 02983-908991

Belegungen Hallenbad
Bernd Loffing, Tel.: 02983-651

 

Technik

Technischer Vorstand
Michael Eckel, Tel.: 0152-59723030
Norbert Müller, Tel.: 0176-99394477
Sebastian Schmidt, Tel.: 02983-8535
Jürgen Stöber, Tel.: 02983-690


Instandhaltung
Christof Dröge, Tel.: 02983-969466
Erhard Jakob, Tel.: 0160-92045291
Benni Padberg, Tel.: 0151-24008926
Jaime Ribeiro, Tel.: 02983-908833
Kai Schrichten, Tel.: 0171-4750607

 

Öffentlichkeitsarbeit

Social Media / Presse
Sebastian Braune, Tel.: 0175-7174903
Sven Westphal, Tel.: 0170-8979868


Homepage
Bernd Loffing, Tel.: 02983-651


Erweiterter Vorstand

Noah Kruk, Tel.: 0160-95589885
Reiner Leisse, Tel.: 02983-8210
Markus Liebe, Tel.: 0160-94808053
Inge Ritter, Tel.: 02983-1736